B 11244206 24 = 6 E
Mecklenburg Fürst von Heinrich Borwin II, Wende, * um 1170, E 1200, + 5. 12. 1226. 1217 Mitregent, 1226 Fürst in Werle und Rostock. Zwei Tage vor seinem Tod stiftet er den Dom von Güstrow, wo ihm im 16. Jhdt. in der Mitte des Chorraums eine prachtvolle Gedächtnistumba vor seinem aufwändigen Wandgrab mit Stammbaum errichtet wird. In seinem Testament schreibt er: „Deshalb habe ich, Heinrich, den Ausspruch des Jüngsten Gerichts mit großer Furcht erwartend, an dem Orte, welcher Guztrowe genannt wird, zu Ehren des furchtbaren Gottes, der mit gleicher Gewalt den Odem des Fürsten wie des Bettlers hinwegnimmt, eine Kollegiatkirche gestiftet.“ Dort hängt jetzt Barlachs berühmte Skulptur „Schwebende“ über dem Taufstein. 8 Jahre nach seinem Tod kommt es 1234 zur Ersten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung zwischen seinen vier Söhnen in die Teilfürstentümer Werle, Parchim-Richenberg, Rostock und Mecklenburg. Sein Denkmal ziert heute den Borwinbrunnen vor dem historistischen Hauptpostamt von Güstrow.
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