B 172986 18
Bülow von Vicke. 1434 erwirbt er schon als Ritter Stintenburg. 1442 ist er brandenburgischer Rat, 1443 lüneburgischer Prokurator der Schwanengesellschaft, auch Orden unserer lieben Frau am Berg genannt. Siehe dazu auch die Eintragung bei seinem Schwiegersohn, Ludolf von Alvensleben (AL. 17/86492). Um 1450 lässt er die Bülow-Kapelle, das Erbfamilienbegräbnis, im Münster von Bad Doberan ausmalen und sich auf dem hier abgebildeten großen Kreuzigungsfresko rechts unten als Stifter kniend darstellen. Links knien Frau und Sohn, zwischen dem heiligen Johannes und ihm steht sein (und unser) Vorfahre, der heilige König Olav von Norwegen (AL. 29/26 B). 56)
Das Fresko wurde im 19. Jhdt. brutal verstümmelt, indem man den Heiligen Portraitköpfe damals lebender Familienangehöriger „aufsetzen“ ließ. Der ursprüngliche Zustand wurde vor wenigen Jahren so gut es ging wieder hergestellt. Leider betrachtet die Familie von Bülow die Kapelle als Privateigentum und verwehrt gewöhnlichen Sterblichen den Zutritt.
Vater
Tochter