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Bülow von Mathias, Ritter, Herr auf Hundorf und Holldorf, Vogt zu Schwerin. 1478 ist er Zeuge des Vergleichs mit Lübeck, 1480 bei der Landesteilung Mecklenburgs zwischen den herzoglichen Brüdern. 1488 unternimmt er gemeinsam mit den Herren von Vieregge eine Fehde gegen die Stadt Güstrow und gerät dabei in Gefangenschaft, aus der er sich um den horrenden Betrag von 4000 Goldgulden auslösen muss. 1491 ist er Zeuge bei einem Vertrag mit Rostock.
Vater
Mutter
Sohn